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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19 (https://dejure.org/2020,36077)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.10.2020 - 2 K 62/19 (https://dejure.org/2020,36077)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 2 K 62/19 (https://dejure.org/2020,36077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16

    Baugenehmigung; Beginn der Ausführung eines Bauvorhabens; Durchführungsfrist;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19
    Allerdings ist das Vorliegen eines Vorhaben- und Erschließungsplans nach der Regelungssystematik aus § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 BauGB Wirksamkeitsvoraussetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 4 C 4.16 - juris Rn. 27; Mitschang, in: Battis / Krautzberger / Löhr, BauGB 14. Aufl., BauGB § 12 Rn. 7, m.w.N.).

    Zu verlangen ist allerdings auch dann, dass sich aus der Planurkunde selbst ergeben muss, dass sie sowohl für den Vorhaben- und Erschließungsplan als auch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gilt (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017, a.a.O., Rn. 28, m.w.N.).

    In Anwendung dieser Grundsätze kann hier vom Vorliegen eines Vorhaben- und Erschließungsplans ausgegangen werden, auch wenn es an einem als solchen bezeichneten Dokument fehlt und der Begriff "Vorhaben- und Erschließungsplan" oder die Abkürzung "VEP" (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017, a.a.O., Rn. 28) in keiner Planungsunterlage und insbesondere auch nicht in der Planurkunde genannt wird.

  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 15 ZB 17.1003

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf angrenzendem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19
    Den Anforderungen des § 12 BauGB genügt es mithin nicht, wenn die Gemeinde und der Vorhabenträger sich darauf beschränken, eine als Bebauungsplan bezeichnete Urkunde zu erstellen und parallel dazu einen Durchführungsvertrag zu schließen (BayVGH, Beschluss vom 31. August 2018 - 15 ZB 17.1003 juris Rn. 14, m.w.N.).

    Gerade weil die Existenz eines Vorhaben- und Erschließungsplans als Wirksamkeitsvoraussetzung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch dazu dient, diesen besonderen Plantyp von einem herkömmlichen Angebotsbebauungsplan zu unterscheiden, ist zu verlangen, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan als notwendiger Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB), auch wenn er in die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan integriert wird, in den Planunterlagen identifizierbar vorhanden ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. August 2018, a.a.O., Rn. 17).

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19
    Ein Normenkontrollantrag ist auch dann begründet, wenn der Plan gegen lediglich objektives (nicht drittschützendes) Recht verstößt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 4 NB 35.89 - juris Rn. 26 f.; Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19
    Ein Normenkontrollantrag ist auch dann begründet, wenn der Plan gegen lediglich objektives (nicht drittschützendes) Recht verstößt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 4 NB 35.89 - juris Rn. 26 f.; Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 23.08.2018 - 1 NE 18.1123

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19
    Das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB ist auf derartige Konstellationen gerade ausgelegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. August 2018 - 1 NE 18.1123 - juris Rn. 13, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2010 - 1 MN 251/09

    § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) als Grundlage für Festsetzungen zur Dauer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19
    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB dient dazu, einem Investor, dem Vorhabenträger, ein bestimmtes Vorhaben innerhalb bestimmter Fristen zu ermöglichen (NdsOVG, Beschluss vom 9. April 2010 - 1 MN 251/09 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungsgebot genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 - juris Rn. 45; Urteil vom 1. November 1974 - IV C 38.71 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19
    § 34 BauGB ist eine planersetzende Vorschrift, welche die Bebaubarkeit der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegenden Grundstücke regelt, wenn ein Bebauungsplan für das Grundstück nicht vorhanden ist; existiert ein Bebauungsplan, so bestimmt er, was planungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2000 - 4 C 14.98 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19
    Die Vorschrift des § 2 Abs. 3 BauGB, der bestimmt, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten sind, stellt keine neuen Anforderungen an das Verfahren bei Aufstellung eines Bebauungsplans; inhaltlich entspricht die Vorschrift der bisherigen sich aus dem Abwägungsgebot ergebenden Rechtslage, nach der die Berücksichtigung aller bedeutsamen Belange in der Abwägung zunächst deren ordnungsgemäße Ermittlung und zutreffende Bewertung voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungsgebot genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 - juris Rn. 45; Urteil vom 1. November 1974 - IV C 38.71 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

  • BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17

    Begriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Umfang der mit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 10 A 2980/05

    Folge der Unbestimmtheit einer Baugenehmigung hinsichtlich

  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 BN 4.15

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle; mittelbar Betroffener

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 8 S 1151/96

    Normenkontrollverfahren: Satzung über einen Vorhabenplan und Erschließungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1999 - 7 B 1457/99

    Gebot der Rücksichtnahme; Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2014 - 2 B 301/14

    Rechtfertigung der Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei konkreter

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2011 - 1 KN 252/08

    Anlage eines Uferwegs zwischen See und Privatgrundstücken

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2016 - 2 M 105/16

    Nachbarschutz gegen die Erweiterung eines vorhandenen Gebäudes - formelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1997 - 7a D 134/95

    Rechtsverletzung; Antragsteller; Festsetzungen des Bebauungsplans; Eigene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2008 - 7 B 1632/08

    Voraussetzungen der Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Wechsel des

  • VGH Bayern, 05.10.2000 - 1 ZS 00.2466
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

  • BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung

  • BVerwG, 02.05.2018 - 4 BN 7.18

    Bebauungsplan; Kubatur; Vorhaben; Vorhaben- und Erschließungsplan;

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen

  • VGH Hessen, 25.09.2014 - 4 C 1328/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - 7 D 74/07
  • OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans für ein erweitertes Wohngebiet;

  • VGH Hessen, 14.11.2013 - 4 C 2414/11
  • OVG Bremen, 15.03.2023 - 1 D 24/22

    Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan -

    Sind die Erschließungsmaßnahmen bereits vorhanden, bedarf es daher auch keiner diesbezüglichen Festlegungen im Vorhaben- und Erschließungsplan ( VGH BW, Urt. v. 10.06.2021 - 8 S 949/19, juris Rn. 144; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, 147. EL August 2022, BauGB § 12 Rn. 54; Kukk, in: Schrödter, BauGB , 9. Aufl. 2019, § 12 Rn. 20; vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 22.10.2020 - 2 K 62/19, juris Rn. 40).

    Das Vorliegen eines Vorhaben- und Erschließungsplans ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 - 4 C 4.16, juris Rn. 27; OVG LSA, Urt. v. 22.10.2020 - 2 K 62/19, juris Rn. 34).

    Hinzu kommt, dass sich die Planzeichnung aufgrund der detaillierten Darstellungen und der geringen Ausmaße des Vorhabens deutlich von einer für eine Angebotsbebauungsplanung typischen Darstellung unterscheidet (vgl. zur Auslegung einer einheitlichen Planunterlage als Vorhaben- und Erschließungsplan OVG LSA, Urt. v. 22.10.2020 - 2 K 62/19, juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 11.10.2021 - 9 NE 21.2048

    Eilrechtsschutz gegen Bebauungsplan: Beeinträchtigung durch Baustellenzufahrt

    Nichts Anderes gilt hinsichtlich der noch geltend gemachten Einblicksmöglichkeiten in private Bereiche des Grundstücks der Antragsteller von vorbeifahrenden Baustellen-LKWs aus, zumal das Bauplanungsrecht insoweit grundsätzlich auch keinen Schutz bietet (vgl. etwa BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 9 CS 21.953 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v.12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 20 m.w.N.; OVG LSA, U.v. 22.10.2020 - 2 K 62/19 - juris Rn. 64; OVG NW, U.v. 30.8.2012 - 2 D 81/11.NE - juris Rn. 53 ff.; NdsOVG, B.v. 18.5.2005 - 1 MN 52/05 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 21.09.2021 - 9 N 18.1522

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag gegen vollständig

    Im Hinblick darauf, dass Festsetzungen zu Wegen im hier relevanten Bereich Süd des Bebauungsplans im näheren Umgriff der Grundstücke der Antragstellerin auch ansonsten nicht getroffen wurden, sondern ausweislich des betreffenden Planteils unter B nur Vorschläge zur Wegeführung innerhalb der Grünflächen dargestellt werden sollten, kommt es hier somit nicht darauf an, dass das Bauplanungsrecht grundsätzlich auch keinen Schutz vor unerwünschten Einblicken gewährleistet (vgl. etwa BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 9 CS 21.953 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v.12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 20 m.w.N.; OVG LSA, U.v. 22.10.2020 - 2 K 62/19 - juris Rn. 64; OVG NW, U.v. 30.8.2012 - 2 D 81/11.NE - juris Rn. 53 ff.; NdsOVG, B.v. 18.5.2005 - 1 MN 52/05 - juris Rn. 41).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 03.12.2020 - 2 K 62/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,50288
FG Hamburg, 03.12.2020 - 2 K 62/19 (https://dejure.org/2020,50288)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.2020 - 2 K 62/19 (https://dejure.org/2020,50288)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 2 K 62/19 (https://dejure.org/2020,50288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 1 KStG 2002, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, KStG VZ 2015
    VGA bei Übernahme von Haftungsrisiken aus einer Aufsichtsratstätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de

    KStG § 8 Abs. 1
    Körperschaftsteuer: vGA bei Übernahme von Haftungsrisiken aus einer Aufsichtsratstätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de

    KStG § 8 Abs. 1
    Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei Übernahme von Haftungsrisiken aus einer Aufsichtsratstätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    VGA bei Übernahme von Haftungsrisiken aus einer Aufsichtsratstätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.10.2012 - I R 75/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959

    Auszug aus FG Hamburg, 03.12.2020 - 2 K 62/19
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahestehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH -Urteile vom 9. November 2005, I R 89/04, BStBl II 2008, 523; vom 11. Oktober 2012, I R 75/11, BStBl II 2013, 1046, vom 11. November 2015, I R 26/15, BStBl II 2016, 489, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Hamburg, 03.12.2020 - 2 K 62/19
    Außerdem muss der Vorgang geeignet sein, bei dem begünstigten Gesellschafter einen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. August 2002, I R 2/02, BStBl II 2004, 131 und vom 8. September 2010, I R 6/09, BStBl II 2013, 186).
  • BFH, 11.11.2015 - I R 26/15

    Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte

    Auszug aus FG Hamburg, 03.12.2020 - 2 K 62/19
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahestehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH -Urteile vom 9. November 2005, I R 89/04, BStBl II 2008, 523; vom 11. Oktober 2012, I R 75/11, BStBl II 2013, 1046, vom 11. November 2015, I R 26/15, BStBl II 2016, 489, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2010 - I R 6/09

    § 8a KStG 1999 a. F./n. F. verstößt gegen Art. 25 Abs. 3 DBA-Schweiz 1971/1992 -

    Auszug aus FG Hamburg, 03.12.2020 - 2 K 62/19
    Außerdem muss der Vorgang geeignet sein, bei dem begünstigten Gesellschafter einen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. August 2002, I R 2/02, BStBl II 2004, 131 und vom 8. September 2010, I R 6/09, BStBl II 2013, 186).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Hamburg, 03.12.2020 - 2 K 62/19
    Maßgebliche Kriterien des Fremdvergleichs sind die Ernsthaftigkeit und die Üblichkeit der Vereinbarungen (vgl. zum Kriterium der Üblichkeit z.B. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1992 (Hinweis des Dokumentars: das Entscheidungsdatum lautet zutreffend 2. Dezember 1992), I R 54/91, BStBl II 1993, 311).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 89/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als

    Auszug aus FG Hamburg, 03.12.2020 - 2 K 62/19
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahestehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH -Urteile vom 9. November 2005, I R 89/04, BStBl II 2008, 523; vom 11. Oktober 2012, I R 75/11, BStBl II 2013, 1046, vom 11. November 2015, I R 26/15, BStBl II 2016, 489, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Hamburg, 03.12.2020 - 2 K 62/19
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat die Rechtsprechung die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) seit Urteil vom 16. März 1967, I 261/63, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 13.12.1989 - I R 99/87

    Gehalt eines nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

    Auszug aus FG Hamburg, 03.12.2020 - 2 K 62/19
    Unüblichkeit wird beispielsweise angenommen bei untypischer Abhängigkeit der tatsächlichen Gehaltszahlung von der wirtschaftlichen Lage der Kapitalgesellschaft (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989, I R 99/87, BStBl II 1990, 454) oder bei Übernahme bestimmter Risikogeschäfte (Gosch in Gosch, Körperschaftsteuergesetz, 4. Aufl. 2020, § 8 Rz. 346, 1176 ff.).
  • BFH, 28.10.1987 - I R 22/84

    Grundsätze der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen im Rahmen eines

    Auszug aus FG Hamburg, 03.12.2020 - 2 K 62/19
    Regelmäßig ist die Unüblichkeit einer Vereinbarung zwar allenfalls Indiz für die mangelnde Ausgewogenheit der gegenseitigen Leistungen, das Anlass für eine gezielte Prüfung der Angemessenheit bietet (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1987, I R 22/84, BFH/NV 1989, 131), in Ausnahmefällen kann aber auch eine totale vGA gegeben sein (Gosch in Gosch, Körperschaftsteuergesetz, 4. Aufl. 2020, § 8 Rz. 348).
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